Dienstleistungen eines Anwalts sind von Anfang an und in der Regel im Voraus entschädigungspflichtige Leistungen.
Zu Beginn unserer Zusammenarbeit klären wir Sie über die zu erwartenden Kosten auf. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen fallen in der Regel zwei Arten von Kosten an. Es sind dies einerseits Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren etc.) und andererseits Anwaltskosten (Honorar).
Die Honorierung für anwaltliche Dienstleistungen in einem Gerichtsverfahren bestimmt sich nach den im jeweiligen Kanton oder vor den Bundesbehörden geltenden Tarifen. Im Kanton Aargau ist dies die Verordnung über die Entschädigung von Anwältinnen.
Für die Honorierung der anwaltlichen Dienstleistungen ausserhalb von Gerichtserfahren wird zu Beginn der Zusammenarbeit eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. In den meisten Fällen erfolgt die Honorierung nach Zeitaufwand. Der Ansatz liegt in der Regel bei CHF 280.- pro Stunde, zuzüglich Spesen, Auslagen und Mehrwertsteuer. Je nach Komplexität und Schwierigkeit des Falls sind Abweichungen nach oben oder unten möglich.
Wir prüfen selbstverständlich zu Beginn und auch während der Zusammenarbeit, ob die Rechtsberatung oder die Rechtsvertretung allenfalls ganz oder teilweise kostenlos sein könnte, weil
Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtsvertretung oder amtliche Verteidigung haben, da Sie über ein kleines Einkommen und wenig Vermögen verfügen. Allerdings bleibt bei einer späteren Verbesserung Ihrer finanziellen Situation innert 10 Jahren eine Rückforderung durch die staatlichen Behörden vorbehalten;
Ihre Rechtsschutzversicherung (oft als Zusatz zur Kranken- oder Hausratversicherung abgeschlossen oder als Mitglied einer beruflichen Organisation) die Kosten übernimmt;
Ihre Haftpflichtversicherung (insbesondere bei einem Verkehrsunfall) die Kosten übernimmt;
Sie Anspruch auf Opferhilfe haben.